Schädlingsmonitoring für Industrie und Gewerbe im Unterallgäu
Hawlik & Hawlik betreut Industrie und Gewerbe im Unterallgäu mit einem dauerhaften Schädlingsmonitoring. Ziel ist, Befall zu erkennen, bevor er Ware oder Produktion erreicht, und den Einsatz von Bekämpfungsmitteln so gering wie möglich zu halten. Den Betrieb gibt es seit 1953, er ist nach DIN EN 16636 zertifiziert.
Wie oft wir kontrollieren
Wie oft wir kontrollieren, richtet sich nach der Betriebsstruktur, dem Umfeld und dem zu erwartenden Schädlingsdruck. In der Praxis sind es meist drei bis vier Begehungen pro Jahr. Zusätzliche Einsätze bei Verdacht kosten nichts extra, sie sind im Pauschalbetrag enthalten.
Drei Ringe der Überwachung
Ein Monitoring besteht aus drei Ringen. Außen fangen Köderboxen an den Hallenwänden Nager ab. Innen zeigen fest installierte Boxen entlang der Wände, ob trotzdem Tiere eingedrungen sind, und wenn ja, welche. Klebefallen, Trichterfallen und Fangreflektoren mit Pheromonen überwachen fliegende und kriechende Insekten. Art und Menge der Funde entscheiden, ob die vorbeugende Bekämpfung ausreicht.
Baustein Ihres HACCP-Konzepts
Schädlingskontrolle ist Teil der betrieblichen Eigenkontrolle nach dem Lebensmittelhygienerecht und Prüfpunkt in Audits nach BRC, FSSC 22000, GMP+ oder IFS. Das IPM-Konzept fügt sich als Baustein in Ihr HACCP-System ein. Die Dokumentation führen wir so, dass Auditoren Lageplan, Befunde und eingesetzte Mittel ohne Rückfrage nachvollziehen können.
Einsatzgebiet im Landkreis Unterallgäu
Zu unserem Einsatzgebiet im Landkreis Unterallgäu gehören Mindelheim, Bad Wörishofen, Türkheim, Ottobeuren und Babenhausen. Eine Filiale unterhalten wir dort nicht. Unsere Techniker fahren vom Firmensitz in Gablingen bei Augsburg über die B17 und die A96 an.
Sie erreichen uns unter (08230) 89 14 5 0. Ans Telefon geht immer eine Fachkraft aus unserem Haus, kein Callcenter.
Häufige Fragen zum Schädlingsmonitoring im Unterallgäu
Betreut Hawlik & Hawlik Industrie- und Gewerbebetriebe im Unterallgäu?
Ja. Wir arbeiten im Landkreis Unterallgäu, unter anderem in Mindelheim, Bad Wörishofen, Türkheim, Ottobeuren und Babenhausen, und fahren von Gablingen bei Augsburg über die B17 und die A96 an. Eine Filiale vor Ort gibt es nicht.
Was steht im Hygieneordner?
Der Lageplan mit allen Kontrollpunkten im Innen- und Außenbereich, die Befunde der Begehungen, technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel sowie Unterlagen zur Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter.
Was kostet die erste Besichtigung?
Nichts. Vor der Angebotserstellung besichtigen wir das Objekt kostenlos, nehmen Schädlingsart, Stärke und Ausdehnung des Befalls auf und schlagen Maßnahmen vor.
Was gehört zu einem Schädlingsmonitoring?
Kontrollpunkte für Nager im Außen- und Innenbereich, Fallen für fliegende und kriechende Insekten, regelmäßige Begehungen und eine Dokumentation mit Lageplan. Die Befunde zeigen, ob die vorbeugende Bekämpfung ausreicht oder ob zusätzliche Maßnahmen nötig sind.
Weiterführend: unser Monitoring-Konzept im Detail, Zertifizierungen und Standards in Kurzform und die Wissensseite zu Schädlingsbekämpfung und Holzschutz.
Schädlingsmanagement – Schädlingsabwehr – Schädlingsmonitoring
Lebensmittelbetriebe
Dazu gehören Betriebe, wie Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten, Schulküchen, Küchen in Kinderheimen/ Kindergärten/ Krankenhäuser/ Altenheimen,
Industriebackbetriebe, industrielle Fleischverarbeitung, Schlachthöfe, Mühlen, Brauereien, Getränkehersteller sowie Gewürzproduzenten, aber auch pharmazeutische Industrie usw.
Futtermittelbetriebe
Betriebe zur Herstellung und zum Vertrieb von Futtermitteln/ ätherischen Ölen/ Aromen/ Zusatzstoffen sowie Allgemeine Mineralstoffhersteller, Kraftfutterwerke, Trocknungswerke etc.
Transport-Logistik-Handel
Betriebe, die Verpackungen für Lebensmittel herstellen, Transportbetriebe für Futtermittel, Speditionen allgemein, Lagerhaltungen, Verpackungstechniken, Packaging, Industrieverpackungen, Packservice usw.
Einrichtungen
wie z.B. Industriebetriebe aber auch Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Altenheime (ohne Lebensmittelverarbeitung), Sportanlagen, Stadien, Flughäfen, Bahnhöfe, Busbahnhöfe usw.