Hawlik & Hawlik GmbH Schädlingsbekämpfung - Dornierstr. 6 - 86456 Gablingen - Tel: (08230) 89 14 5 0 - Fax: (08230) 89 14 5 20 - info@hawlikgmbh.de
Wer Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, hat durch betriebseigene Kontrollen die für die Entstehung gesundheitlicher Gefahren durch Faktoren biologischer, chemischer oder physikalischer Natur kritischen Punkten im Prozessablauf festzustellen und zu gewähren, dass angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dies erfolgt durch ein Konzept, das der Gefahrenidentifizierung und -bewertung dient, zu deren Beherrschung beiträgt und folgenden Grundsätzen genügt:
Schädlingsbefall stellt für jeden Betrieb, in dem Lebensmittel, Kosmetika, pharmazeutische Artikel usw. hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, eine ständige Bedrohung dar. Schädlinge verursachen durch Fraß, Kotausscheidungen oder bloßen Kontakt eine gefährliche Kontamination der Produkte mit krankmachenden Mikroorganismen oder Ekel erregenden Rückständen.
Somit dient die Durchführung von Schädlingskontroll- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen nicht nur dem dauerhaften Fernhalten von Schädlingen, sondern ist auch ein wichtiger Bestandteil eines Konzeptes zur Gefahrenidentifizierung und -bewertung nach § 4, Absatz 1 der Lebensmittelhygieneverordnung.
Nur durch die Einführung des integrierten Schädlingsbekämpfungskonzeptes (IPM) als wichtige Einheit innerhalb eines HACCP-Konzeptes kann dieser ständigen Gefährdung entgegengewirkt und somit eine einwandfreie innerbetriebliche Hygiene gewährleistet werden.
Das IPM (integriertes Schädlingsbekämpfungskonzept) erfasst diese Gefahrenquellen und beseitigt sie durch den Einsatz wirksamer Methoden zur vorbeugenden und bekämpfenden Schädlingskontrolle.
Die Grundidee des IPM ist, durch gute Vorplanung, ständige Kontrolle und wirkungsvolle, vorbeugende Maßnahmen, den Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln so gering wie möglich zu halten.
Vor der Angebotserstellung erfolgt eine ausführliche Objektbesichtigung.
Ziel dieser Objektbesichtigung ist eine Ermittlung aller direkten Befallsursachen und der befallsbegünstigenden Faktoren unter Berücksichtigung des betriebsspezifischen Umfeldes. Sollte bereits ein Befall vorliegen, folgt eine Aufnahme über Schädlingsart, Stärke und Ausdehnung des Befalles.
In jedem Fall werden auch bautechnische und besondere Umstände berücksichtigt, die einen Schädlingsbefall begünstigen, wie z. B. Besonderheiten in der räumlichen Anordnung verschiedener Funktionsbereiche oder auch eine Berücksichtigung begünstigender Faktoren außerhalb der normalen Betriebszeiten.
Anschließend erfolgt die Information des Betriebsleiters bzw. der Abteilung für Qualitäts- und Hygienesicherung über das Ergebnis der Begehung, Vorschläge und Erörterung für eine sinnvolle Schädlingskontrolle oder Bekämpfung mit durchzuführenden Maßnahmen.
Flächendeckende Einrichtung und Installation von Klebefallen, Trichterfallen, Fangreflektoren usw.
Diese unterschiedlichen Fangvorrichtungen sind in der Regel mit Sexualpheromonen der jeweils zu überwachenden Insektenart bestückt mit dem Ziel, bei den jeweiligen Kontrollgängen zu erkennen ob überhaupt fliegende oder kriechende Insekten und wenn ja welche das Früherkennungssystem aufgesucht haben. Die vorgefundenen Exemplare, die Art und die Menge entscheiden ob die vorbeugende Bekämpfung in diesem System ausreicht.
Mechanisches Anbringen von Fliegengittern oder ähnlichen Abwehrmaßnahmen müssen im Zuge der Erstinstallation erfolgen.
Es werden Köderboxen im Bereich der Außenwände von Produktionshallen, Lagerräumen usw. angebracht, bestückt mit festem Ködermaterial, zum Abfangen von Ratten und Mäusen,
bevor ein Eindringen in das Gebäude möglich ist. Bei den Kontrollen in regelmäßigen Abständen kann anhand der Nagespuren festgestellt werden, welche Nager tätig waren und in welchen Mengen diese aufgetreten sind. Die Mengen der angefressenen Köder entscheiden darüber, ob die vorbeugende Bekämpfung ausreicht oder ob zusätzliche Maßnahmen notwendig wären.
Im gesamten Innenbereich werden flächendeckend geeignete, mit Köder bestückte Kunststoffboxen, wo sinnvoll und notwendig, vorwiegend entlang der Innenwände.
Diese Spezialboxen werden nach Rücksprache, sprich Absprache mit der zuständigen Abteilung (z.B. für Hygiene- und Qualitätssicherung) fest installiert. Verwendung finden nur Boxen, die auslaufsicher und bruchfest sind. Die Boxen werden so installiert, dass im Depotbereich nicht zusätzliche kritische Punkte entstehen können (Insekten). Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation lassen erkennen, ob überhaupt, und wenn ja, welche Nagetiere in den Innenbereich des Betriebes gelangt sind.
Weiter kann bei den Kontrollen festgestellt werden, ob das installierte Kontroll-/ Überwachungs-/ Bekämpfungssystem ausreicht oder ob zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Während der regelmäßigen Kontrollgänge erfolgt gleichzeitig eine optische Begutachtung der Betriebsstätte auf weitergehenden Schädlingsbefall (Fraß, Kot, Verunreinigung usw.). Auch andere, einen Schädlingsbefall begünstigende Faktoren, wie z. B. bauliche Mängel, werden dokumentiert.
Die Anzahl der Kontrollgänge richtet sich nach der Betriebsstruktur, dem Umfeld der Betriebsstätte sowie dem zu erwartenden Schädlingspotenzial. Bewährt hat sich eine drei- bis viermalige Begehung pro Jahr, wobei zwischenzeitliche Kontrolleinsätze, die bei Verdacht oder nach Aufforderung durchgeführt werden, stets in vollem Umfang im kalkulierten Pauschalbetrag enthalten sind.
Wenn das Früherkennungssystem Alarm schlägt, dass die Installationen zur Überwachung und zur vorbeugenden Bekämpfung nicht mehr ausreichen, ist unverzüglich über geeignete Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung auftretender Schädlinge zu bestimmen, um die Kontrolle wieder herzustellen. Die Vorbereitung und Schädlingsbekämpfung muss streng nach den Regeln der TRGS 523 erfolgen.
Schadnager werden z. B. durch eine erhöhte Legedichte von Köderstationen und eine Auswahl betreffender Köderzubereitungen wirksam zurückgedrängt. Die Befallsursache muss ermittelt werden und in Absprache mit der zuständigen Abteilung z. B. für Hygiene- und Qualitätssicherung müssen Maßnahmen ergriffen werden, um einem erneuten Befall entgegen zu wirken.
Motten können durch eine erhöhte Anzahl von Fangvorrichtungen unter Kontrolle gebracht werden, falls notwendig erfolgt eine Anwendung von Vernebelungspräparaten.
Andere fliegende Insekten (Wespen, Fliegen u. a.) werden durch Fangvorrichtungen, wie z. B. zusätzlicher Einsatz von Fangreflektoren (IGU 8008) sowie insektizider Präparate bekämpft.
Andere kriechende vorrats- und gesundheitsschädliche Insekten können mittels Pheromonfallen, ungiftigem Silikatpulver sowie insektizider Präparate oder wachstumshemmender Substanzen bekämpft werden. Auch Kälteapplikation sowie Hitzebehandlungen stehen zur Verfügung.
Beim Einsatz von Spritz-, Sprüh- sowie Nebelpräparaten kommen nur Mittel zur Anwendung, die nach § 18 Infektionsschutzgesetz gelistet bzw. im Vorratsbereich BBA geprüft sind.
Nach einer abgeschlossenen Schädlingsbekämpfungsmaßnahme wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Bei nachgewiesener Befallstilgung greift wieder das Früherkennungssystem.
Die Grundausstattung einer Dokumentation und Protokollierung ist ein detaillierter Lageplan (Innen- und Außenbereich).
Es wird ein Hygieneordner mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeit unter Zugrundelage des Lageplanes, im Rahmen des integrierten Schädlingskontrollkonzeptes (IPM) erstellt. Im Hygieneordner sind auch enthalten: Technische Merkblätter sowie DIN-Sicherheitsdatenblätter der zum Einsatz kommenden Insektizide - Rodentizide. Weiter sind im Hygieneordner enthalten: Unterlagen über die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter und andere für Qualitäts- und Hygienesicherung wichtige Informationen.
Erste Aufzeichnung Nagetiere:
Aufzeichnung ab dem zweiten Einsatz - auch Zwischeneinsatz (Nagetiere):
Erste Aufzeichnung kriechende und fliegende Insekten:
Aufzeichnung ab dem zweiten Einsatz - auch Zwischeneinsatz (Insekten):
Erfasst werden außerdem bei den regelmäßigen Kontrollen bzw. Zwischeneinsätzen die vorgefundenen, befallsbegünstigenden Faktoren, wie z. B. Einschleppung durch Waren oder bauliche / räumliche Umstände.
Bei zusätzlichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erfolgt eine genaue Auflistung der Art und Menge der eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Informationen über die angewandte Ausbringungstechnik. Einwirkzeit, Lüftungszeit und Reinigungsarbeiten werden ebenfalls dokumentiert.
Es gehört zum allgemeinen Erfahrungsgut, dass Insekten auf Lichtquellen zufliegen. Phototrope Grundstimmung vorausgesetzt, fliegen nachtaktive Insekten jegliche Lichtquelle, offenes Feuer (Kerzen, Öl-, Gaslampen) und elektrisches Licht jeder für ein Insektenauge wahrnehmbarer spektraler Zusammensetzung an. Tagflieger tun dies nicht in gleichem Ausmaß. Sie werden stärker angelockt, wenn die Lichtquelle Anteile an langwelligem UV-A-Licht im Bereich 365 nm abstrahlt.
Während für Nachtflieger jede sichtbare Lichtquelle freier Flugraum bedeutet, muss der sich im Licht bewegende Tagflieger ein spezifischeres Signal für freien Flugraum erhalten. Dies eben ist langwelliges UV-Licht, welches nun direkt von der Sonne oder als Globalstrahlung aus dem unbedeckten Himmel kommen kann. Viele Fluginsekten haben eine spezifische Anpassung entwickelt: Der UV-empfindliche Rezeptor im Facettenauge zeigt bei 365 nm ein Absorptionsmaximum.
Vorsorge hat zum Ziel, das Eindringen, das Einschleppen und ggf. die Entwicklung sowie Ausbreitung von potentiellen Schadorganismen ins bzw. im Objekt zu verhindern.
Die Grundvoraussetzung hierfür ist die Kenntnis, inwieweit Verhältnisse und Situationen in den unterschiedlichsten Bereichen gegeben sind, die diesem Ziel entgegenstehen. Hieraus sind wiederum Maßnahmen abzuleiten, die es ermöglichen, diese befallsbegünstigenden Verhältnisse und Situationen möglichst frühzeitig zu erkennen, um sie anschließend umgehend zu bereinigen.
Erkenntnisse hierzu kann eine regelmäßige umfassende Inspektion sämtlicher Betriebsbereiche liefern; der Umfang solcher Inspektionen sollte dabei eher weiter als enger gefasst werden.
Der Bereich Gebäude sollte zweckmäßigerweise unter folgender Gliederung betrachtet werden:
Bausubstanz, hier interessieren besonders die
Gebäudeeinrichtung, hier interessieren besonders die
Der Außenbereich ist in Bezug auf folgende Abschnitte von besonderem Interesse:
Monitoring dient als Handwerkszeug zur Überwachung eines Gebäudes auf Schädlingsbefall.
Durch ein Monitoring-System können rechtzeitig Befallsbegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden. Eine Bekämpfung soll eventuell erst lokal durchgeführt werden, bevor sich der Schädling im gesamten Gebäude ausbreitet.
An den Schulungen für die Mitarbeiter sollten vorwiegend Hausmeister, Reinigungspersonal sowie die Mitarbeiter der Technik teilnehmen.
Sie müssen, wie die Firmenleitung, für das Thema Schädlingskontrolle sensibilisiert werden und ein Auge für mögliche Gefahrenquellen im Betrieb bekommen.
Bevor es zur Einleitung einer Bekämpfungsmaßnahme kommt, sind einige wichtige Punkte zu klären. In die dabei zu treffenden Entscheidungen haben die Ergebnisse der Befallsermittlung miteinzugehen.
Bei der Entscheidung für eine Bekämpfungsmaßnahme ist abzuwägen zwischen physikalischen (inkl. mechanischer Maßnahmen), chemischen (inkl. Wachstumsregulatoren) oder biotechnischen Maßnahmen (Kombination von Biologie, Verhalten / Ökologie der Zielorganismen mit physikalischen und/oder chemischen Maßnahmen).
Biologische Präparate wären sicher sehr begrüßenswert, derzeit sind jedoch so gut wie keine für den Hygienesektor verfügbar.
Mitunter werden auch von "Fachleuten" pflanzliche Präparate oder nicht eingestufte Präparate, wie z. B. Silikat - Puder Formulierungen, als biologische Präparate angeboten.
Anschließend wird eine Erfolgskontrolle zur Ermittlung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen und für die Entscheidung, inwieweit Nacharbeiten erforderlich sind durchgeführt - soweit dies nicht bereits feststeht. Das Vorgehen entspricht z. T. der Befallsermittlung – d.h. optische Begutachtung der Vorortsituation, Informationen durch die Mitarbeiter, Auswertung von Monitoringsystemen - nur ist in dem Fall bekannt wonach gesucht wird.
Zusätzlich wird eine Dokumentation aller vorgefundenen, im Bezug zur Arbeit stehenden, Bedingungen (Mängel, Befall) erstellt, gelistet nach Art, Umfang, Zeit und Ort.
Eine gute Dokumentation sollte Bestandteil der vertraglich festgelegten, zu erbringenden Leistungen sein. Sie dient der Übersicht, dem Leistungsnachweis und der Absicherung für Streitfälle.