Hawlik & Hawlik GmbH Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung Augsburg München Ulm

Wir arbeiten in der Schädlingsbekämpfung für unsere Kunden jederzeit effizient, zuverlässig und transparent. Gerade Letzteres, die Transparenz, ist unserer Ansicht nach ein wichtiger Aspekt für eine stabile und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung:

Bei uns erwartet Sie keine Sammelnummer oder Service-Hotline, die irgendwo in einem Callcenter endet. Ihr Anruf wird immer von einer Fachkraft in unserem Hause am Standort Gablingen bei Augsburg angenommen.

Unsere Telefonnummer: (08230) 89 14 5 0

Holzschutz mit Heißluft

Heißluftverfahren zur Beseitigung aller Holzschädlinge wie z.B. Hausbock, Holzwurm usw. in jedem Entwicklungsstadium.

In den zurückliegenden ca. 25 Jahren wurden von uns über tausend Dachstuhlsanierungen nach diesem Verfahren ausgeführt. Dieses Heißluftverfahren garantiert die gründliche Beseitigung aller Holzschädlinge wie z.B. Hausbock, Holzwurm usw. in jedem Entwicklungsstadium.

Bekämpfung von schädlichen Insekten im verbauten Holz

Neben Lehm und Stein ist Holz der älteste Baustoff des Menschen. Es ist ein sympathisches, natürlich gewachsenes Material mit vielen guten Eigenschaften. Und obwohl Holz in unseren bedrohten Wäldern nachwächst, haben wir allen Grund, dieses Naturprodukt nicht zu vergeuden, sondern zu schützen, und zwar unter Berücksichtigung von Gesundheit und Umwelt mit Heißluft.

Das Heißluftverfahren basiert auf der einfachen Erkenntnis, dass bei Vorhandensein einer bestimmten Temperatur grundsätzlich alle Schädlinge, gleich welcher Art, zuverlässig vernichtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Entwicklungsstadium sich diese befinden.

Die zur Anwendung kommenden Heißluftmaschinen müssen eine bestimmte Luftmenge und einen bestimmten Luftüberdruck erzeugen. Nur bei ausreichender Luftmenge (und Luftdruck) kann sich die erzeugte Hitze gleichmäßig im ganzen Dachbodenraum verteilen. Dabei werden nicht nur die Dachkonstruktionshölzer, sondern auch die gesamte Dachlattung, Dielung und sonstige Hölzer mit erfasst.

Auch bei Heißluftverfahren muss eine Überprüfung der Tragkonstruktion auf ihre Tragfähigkeit vorausgehen. Ein Abteilen der befallenen Holzteile – wie beim chemischen Verfahren – ist jedoch nicht erforderlich, da die Hitze grundsätzlich je nach Einwirkungszeit nach und nach das gesamte Dachgebälk durchdringt.

Die prüfamtliche Zulassung schreibt eine Abtötungstemperatur von 55°C mit einer Einwirkzeit von 60 Minuten vor. Um dies zu erreichen, sind je nach Stärke der Hölzer und Ausgangstemperatur mehrere Stunden Beheizung erforderlich.

Fast genauso lange, wie für das Eindringen der Temperatur in das Holz benötigt wird, dauert auch das Nachlassen der Temperatur bei der Abkühlung des Holzes nach dem Abschalten der Geräte. Dadurch ist eine vielfache Sicherheit gegeben, denn die Abtötungstemperatur bleibt nicht nur über 60 Minuten, sondern meist über mehrere Stunden voll erhalten.

Zur Erfolgssicherheit trägt auch bei, dass die Raumtemperatur laufend gemessen wird und dadurch Kälte-Inseln rechtzeitig erkannt werden. Es ist dann leicht möglich, durch Verlegung von Rohrleitungen für eine gleichmäßige Verteilung der Wärme im Dachboden zu sorgen.

Die größte Sicherheit aber bietet die vorgeschriebene Abtötungstemperatur in der Balkenmitte. Sie wird in stärkeren Hölzern, z.B. in Stielen und Sparren, an mehreren Punkten des Dachbodens gemessen. Diese Messstellen geben Auskunft, wann die Temperatur in der Balkenmitte erreicht ist.

Über den Temperaturverlauf wird ein dreifaches Protokoll geführt. Zumindest bei der letzten Temperaturablesung soll der Hausbesitzer oder sein Beauftragter sich von den Temperaturen überzeugen und dies in dem genannten Protokoll mit unterzeichnen. Über die Anordnung der Messstellen wird gleichzeitig eine kleine Grundskizze angefertigt.
Beim Einsatz des Heißluftverfahrens spielen in Dachkonstruktionen kleinere Undichtigkeiten keine Rolle. Das Verfahren ist auch dann mit Erfolg anzuwenden, wenn die Dacheindeckung aus Dachschalung besteht und die Einwirkung praktisch nur von drei Seiten auf die Sparren erfolgen kann. Bei solchen Dächern waren beim Einsatz von Chemikalien im Gegensatz zum Heißluftverfahren oft Fehlschläge unvermeidbar. Nicht mehrseitig für das Heißluftverfahren zugängliche Holzteile, z.B. Fachwerkhäuser, Fußpfetten oder Dielenballenanlagen, sind ebenfalls auf etwaigen Befall zu untersuchen. Wenn hier ein Befall festgestellt wird, muss zusätzlich eine Bekämpfung mit Borsalz erfolgen (Injektionsverfahren). Dabei wird ein Präparat ohne Anteile von Lösemittel verwendet.

Bohrlochtränkung

Hierbei werden gerade oder schräge Bohrlöcher angelegt. (siehe Zeichnung) Tiefe: ¾ der Balkenhöhe. Durchmesser bis 10 mm, je nach Holzquerschnitt. Abstand der Löcher ca. 30 cm. In die Löcher werden entsprechende Dübel gedrückt. Danach erfolgt die Druckbehandlung (Injektion) mit einem insektenbekämpfenden Mittel (i.b.).

Bekanntlich beträgt die thermische Beständigkeit des Holzes bei der Trocknung ca. 105 °C, während eine Entflammung der Holzgase zwischen +225 und 260 °C liegt.
Die Einwirkung auf abgebundenes Material in Altbauten, z.B. Dachziegelverstrich, führt ebenfalls zu keinerlei Schäden. Selbstverständlich muss aber vor einer Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen unter Hitzeeinwirkung leicht brennbares Material aus dem Dachboden entfernt werden.

Vorbeugender Schutz – Wiederbefall

Rund 100 Gebäude, die vor ca. 25 Jahren im Heißluftverfahren saniert wurden, sind in den vergangenen Jahren auf etwaigen Wiederbefall untersucht worden. Hierbei wurden völlig überraschende Erkenntnisse gewonnen. In Dachstühlen, in welchen z.B. nicht im Heißluftverfahren behandelte Fußpfetten oder andere Holzteile noch vom Hausbockkäfer befallen waren, erfolgte kein Übergreifen des Befalls auf das im Heißluftverfahren behandelte Holz.

Die Heißluftbehandlung bietet nicht nur eine erfolgssichere Bekämpfung, sondern – wie diese Untersuchungsergebnisse bestätigen – zugleich einen überraschend guten vorbeugenden Schutz gegen neuen Befall.

Trotz dieses zusätzlichen vorbeugenden Schutzes wird in der DIN 68 800 (Holzschutz im Hochbau) empfohlen, verbautes Holz, das jünger als 60 Jahre ist, zusätzlich mit einem geprüften Präparat, z.B. Borsalz i.v. (Insektenvorbeugend) zu behandeln. Wir führen diese Schutzbehandlung selbstverständlich auch durch.

Chemische Bekämpfung nach DIN 68 800

Holzschädlingsbekämpfung durch Chemiegas
Holzschädlingsbekämpfung durch Chemiegas

Injektionverfahren nach DIN 68 800

Injektionverfahren nach DIN 68 800

Unsere Heißluftmaschinen

Merkmale:

  • Brennerkonstantdrucksystem
  • PID-Regler mit Sicherheitsthermostat
  • Abnehmbare Ventilatoreinheit mit elektrischer Steckverbindung
  • Volumenstromwächter, Störmelder mit Rundumleuchte
  • Betriebsstundenzähler
  • Abnehmbarer Ausblasstutzen mit integriertem Funkenschutzgitter
  • Brennerschutzhaube

 

Technische Daten HHE 350:

 

Nennwärmeleistung:

400 kW

Volumenstrom:

9000 m³/h

Ventilator: 

4 kW-Motor; Stern – Dreieck – Anlauf; Riementrieb

Temperaturerhöhung: 

200°C (max)

Maße in mm (BxHxT):

2515x1000x1760 (1350 bei abgenommenem Ventilatorteil)

Gewicht:

ca. 390kg

Ausblasstutzen:

NW 450 (NW 380)

EL. Anschlussleistung:

ca. 5kW (380V)

Brennertyp:

2-stufig für Heizöl EL (Riello 2 Düsenbrenner)

Brennkammermaterial:    

hochhitzebeständiger Thermax-Stahl

Holzschädlinge
Hausbock – Holzwurm (Hylotrupes bajulus)

Fraßbild: Die Larven beginnen ihren Fraß in den äußeren Splintholzzonen, bevor sie mit fortschreitender Entwicklung in die tiefer gelegenen Splintholzbereiche vordringen.

Sie fressen unregelmäßig verlaufende, im Querschnitt ovale Gänge in das Holz, deren Durchmesser sich mit zunehmendem Larvenwachstum vergrößert. Stellenweise finden sich auch platzartige Erweiterungen, verursacht durch einen Platzfraß in besonders nährstoffreichen Holzteilen. Zerfressen werden vornehmlich die weicheren Frühholzschichten, während die härteren Spätholzschichten als Fraßlamellen stehen bleiben. Diese zeigen im trockenen Holz charakteristische wellenförmige Nagespuren. Die Fraßgänge enthalten feines, puderförmiges Bohrmehl, das mit holzfarbenen, walzenförmigen Kotpillen vermengt ist.

Die Holzoberfläche bleibt als eine papierdünne Haut erhalten. Reißt sie ein, kann Bohrmehl herausrieseln. Ein solches Herausrieseln des Bohrmehls erfolgt bei mittlerem und starkem Befall, öfters auch aus Schwindrissen sowie alten Fluglöchern und führt zu den so genannten „Rieselstellen“, die ein untrügliches Zeichen für lebenden Hausbockbefall sind. Die Fluglöcher sind oval und im Längsdurchmesser 5-10 mm groß. Bei glatter Holzoberfläche sind die Ränder der Fluglöcher glattwandig, bei rauer Holzoberfläche gefranst.

Die in der Literatur allgemein verbreitete Ansicht, dass „gefranste“ Ränder typisch für den Hausbock sind, ist somit nicht richtig.

 

Holzwespe
(z.B. Sirex juvencus)

Holzwespe

Länge als erwachsene Larve:
ca. 30 mm;
Länge als Vollinsekt:
ca. 15 bis 30 mm

Von den Frischholzinsekten sind dem Holzfachmann bzw. Holzverarbeiter die Holzwespen wohl am besten bekannt. Es wird häufig von Holzwespen befallenes Holz verarbeitet, und die schlüpfenden Tiere fallen wegen ihrer bemerkenswerten Größe (bis 40 mm) und der schwirrenden Fluggeräusche leicht auf. Die Befürchtungen, dass es sich um gefährliche Holzzerstörer handelt, sind jedoch unbegründet, da die von Holzwespen hervorgerufenen Schäden zumeist nur von geringer Bedeutung sind. Das Ausmaß des Aufhebens, das des Öfteren um diese Insekten gemacht wird und zuweilen bis zu Gerichtsprozessen führt, steht in der Regel in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Holzschäden. Im Übrigen können die Tiere auch nicht stechen, wie zuweilen befürchtet wird. Als technische Holzschädlinge sind ausschließlich die in Nadelhölzern brütenden Holzwespen von Bedeutung. Laubholzbewohnende Holzwespen spielen dagegen wirtschaftlich kaum eine Rolle, da sie einerseits weniger häufig vorkommen, andererseits nur mehr oder weniger stark verpilztes Holz befallen, das ohnehin für eine Verarbeitung kaum in Frage kommt.

Holzwespe

Als ausgesprochene Waldinsekten befallen die Holzwespen neben frischen Stöcken vor allem physiologisch geschwächte oder anderweitig geschädigte stehende Bäume und frisch gefällte, längere Zeit im Wald liegende Stämme. Zuweilen wird auch das auf dem Holzlager der Sägewerke liegende Rundholz befallen. Dabei wird insbesondere berindetes, in manchen Fällen aber auch frisch abgeschältes, noch saftfrisches Holz zur Eiablage aufgesucht.

Schon stärker abgetrocknetes oder gar verbautes, trockenes Holz kann nicht angegangen werden, selbst wenn es erneut befeuchtet wird. Ein Neubefall bzw. eine Weitervermehrung ist somit in diesen Fällen ausgeschlossen. Sehr wohl können die Larven aber ihre Entwicklung im ausgetrockneten Bauholz bis zum fertigen Insekt fortsetzen, so dass die Wespen nach einem bis mehreren Jahren, sehr zum Schrecken der Hausbewohner, ausschlüpfen.
Die aus Balken, Fußböden,Türrahmen, Vertäfelungen, Möbeln oder Kisten schlüpfenden Wespen sind also stets im Larvenstadium in die Gebäude gelangt. Der Befall erfolgte, wie erwähnt, im Wald oder auf dem Rundholzlager der Sägewerke.

Gewöhnlicher Nagekäfer
(Anobium punctatum)

Gewöhnlicher Nagekäfer

Länge als erwachsene Larve:
ca. 4 bis 6 mm;
Länge als Vollinsekt:
ca. 2,5 bis 4,5 mm

Der Gewöhnliche oder Gemeine Nagekäfer – im Volksmund auch als „Totenuhr“ bezeichnet – ist nicht nur die häufigste und zugleich wirtschaftlich wichtigste Käferart aus der Familie der Nagekäfer (Anobiidae), sondern wohl der bekannteste Holzschädling des werktrockenen verbauten und verarbeiteten Holzes schlechthin; nur allzu häufig sind die kleinen, runden „Wurmlöcher“ in alten Holzgegenständen aller Art bis hin zu kostbaren Holzkunstwerken in Kirchen, Schlössern und Museen zu sehen. Nicht selten stellt das Vorhandensein derartiger Löcher für den Laien erst eine Echtheitsgarantie bei Antiquitäten dar, sodass sie bei Nachbildungen alter Skulpturen, Holzbildwerke oder Möbel zuweilen künstlich erzeugt werden, um diesen den Hauch des Alten zu verleihen.

In Praktikerkreisen spricht man nicht selten auch vom „Kleinen Holzwurm“, im Volksmund vereinfacht vom „Holzwurm“. Im englischen Sprachgebrauch ist die Bezeichnung Möbelkäfer üblich.

Nagekäfer

Einige weitere holzwirtschaftlich wichtige und als Hausinsekten auftretende Nagekäfer sind unter anderem erstens der Bunte oder Scheckige Nagekäfer, zweitens der Gekämmte Nagekäfer, drittens der Weiche oder Feinhaarige Nagekäfer sowie viertens der Trotzkopf. Von diesen gelten die beiden zuerst genannten als die schädlichsten nach dem Gewöhnlichen Nagekäfer.

Je nach Art wird ausgetrocknetes Nadel- und/oder Laubholz befallen, wobei einige Arten wiederum weitgehend auf pilzbefallenes Holz angewiesen sind oder ausschließlich im berindeten Holz vorkommen. Die Schadbilder sind jedoch bei den genannten Nagekäfern teilweise von großer Ähnlichkeit und zumeist nur vom Fachmann sicher voneinander zu unterscheiden.

Brauner Splintholzkäfer
(Lyctus brunneus)

Gewöhnlicher Nagekäfer

Länge als erwachsene Larve:
ca. 4 bis 6 mm;
Länge als Vollinsekt:
ca. 2,5 bis 4,5 mm

Käfer aus der Familie der Splintholzkäfer (Lyctidae) gehören weltweit mit zu den gefürchtetsten Laubholzschädlingen. Innerhalb der Familie ist die Gattung Lyctus wirtschaftlich die bedeutendste. Daneben sind Käfer der Gattungen Minthea und Trogoxylon besonders erwähnenswert.

Die meisten Vertreter der über 60 Arten zählenden Familie sind in den wärmsten Gebieten der Erde beheimatet. Manche von ihnen wurden jedoch in viele Teile der Welt verschleppt und haben sich zu Kosmopoliten entwickelt. Dies gilt insbesondere für den seit längerer Zeit auch in Deutschland eingebürgerten und in auffällig zunehmender Häufigkeit auftretenden Braunen Splintholzkäfer, der in der Praxis immer häufiger als „Lyctus“ bezeichnet wird. Er ist durch den Holzhandel so weit in der Welt verbreitet worden, dass sein ursprüngliches Heimatgebiet nicht mehr sicher zu bestimmen ist.

Weitere wiederholt eingeschleppte Splintholzkäfer, die sich zwar nicht einbürgern konnten, aber bedeutendere Schäden verursacht haben, sind u.a. der Afrikanische Splintholzkäfer, der Amerikanische Splintholzkäfer und Minthea rugicollis. Als einheimische Art kommt zuweilen der Linierte Splintholzkäfer oder der Parkettkäfer vor. Er tritt aber in der wirtschaftlichen Bedeutung und Häufigkeit weit hinter dem Braunen Splintholzkäfer zurück.

Vorkommen und wirtschaftliche Bedeutung
Der Braune Splintholzkäfer ist in den letzten Jahrzehnten sowohl für den Holzhandel als auch für den Holzverarbeiter in Industrie und Handwerk der mit Abstand gefährlichste Holzschädling geworden. Anfälliges Holz wird von Lyctuskäfern in jeder Form (als Rohholz, Schnittholz, Furnierpaket oder Sperrholz) angegriffen. Am häufigsten sind Schadensfälle an Möbeln, Tür- und Fensterverkleidungen, Wand- und Deckenvertäfelungen, Leisten, Bilderrahmen, Parketthölzern und Ladengestellen. Der Befallsursprung kann sowohl beim Importeur, Holzhändler oder Verarbeiter als auch am Ort des Schadensfalls liegen. Nicht selten aber enthielt bereits das bearbeitete bzw. eingebaute Holz „Lebendbefall“. Da dieser in aller Regel in der Gewährleistungszeit (nach VOB 2 Jahre bzw. BGB 5 Jahre) sichtbar wird, kann der Verarbeiter zum Schadensersatz herangezogen werden.

Lebensbedingungen und Lebensweise
Der Braune Splintholzkäfer ist, wie andere Lyctusarten auch, ein typischer Laubholzschädling. Befallen werden neben zahlreichen Tropenhölzern häufig auch einheimische Holzarten wie Eiche, Esche, Nussbaum, Rüster (Ulme) und Edelkastanie. Eingeschleppt wird der Käfer in den meisten Fällen mit Abachi, Limba und Ilomba, Holzarten die aus Afrika stammen. Ferner sind in Deutschland wiederholt Schadensfälle unter anderem an Afzelia, Koto, Meranti, Ramin, Sipo-Mahagoni, Wurzelhölzern(wie Bruyère), Rattan und Bambusrohren aufgetreten.

Sachkundigenverzeichnis

Der bekämpfende Holzschutz, wie ihn die DIN 68 800-4 fordert, setzt ein umfassendes Fachwissen voraus. Der „Ausbildungsbeirat Sachkundige für bekämpfenden Holzschutz“, in dem Vertreter von Fachverbänden und Bundesoberbehörden vertreten sind, führt daher regelmäßig Sachkunde- lehrgänge auf freiwilliger Basis durch.

Den nachfolgend aufgelisteten Sachkundigen, die diesen Lehrgang erfolgreich absolviert haben, steht das Recht zu, sich nach VOB/A, § 8,3(1) und DIN 68 800-4 als sach- und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen.

Mücksch, Werner
Hawlik, Joachim
Petrow, Stefan   

Fotoreferenzen